Meldung:
21. Januar 2012
Müssen wir wirklich rund um die Uhr einkaufen können?
Ladenöffnungszeiten im Gespräch
Die Ladenöffnungszeiten sind in Nordrhein-Westfalen im Gespräch. Untersuchungen haben gezeigt, dass die vor fünf Jahren verlängerten Öffnungszeiten nicht automatisch zu höheren Umsätzen geführt haben. Gewerkschaften bemängeln, lediglich Minijobs und problematische Teilzeitverträge hätten zugenommen. Zudem sei eine zunehmende Entgrezung der Arbeitszeiten festzustellen. Kirchen weisen auf eine Missachtung des Sonntagsschutzes hin. Klar ist auch: Unbegrenzte Öffnungszeiten nutzen vor allem den großen Einzelhandelszentren und schaden eher den kleinen Geschäften.
Zurzeit werktags rund um die Uhr geöffnetDas derzeit geltende Ladenöffnungsgesetz lässt in NRW eine Öffnung der Geschäfte werktags rund um die Uhr zu. Zudem darf es jährlich bis zu vier verkaufsoffene Sonntage pro Stadtviertel geben. Diese verkaufsoffenen Sonntage dürfen von den Städten und Stadtvierteln frei gewählt werden. In manchen Großstädten führt das dazu, dass es nahezu kaum noch Sonntage ohne Einzelhandel gibt.
Einzelhandelsverband will keine VeränderungIm Landtag beginnt nun eine Debatte über die Ladenöffnungszeiten in NRW. Es ist gut möglich, dass es am Ende zu einer Neuregelung kommt.
Der Einzelhandelsverband meint dazu, die im Herbst 2006 liberalisierten Öffnungszeiten hätten zu mehr Beschäftigung geführt. Er ist mit der aktuellen Gesetzeslage zufrieden und möchte am liebsten keine Veränderungen vornehmen. Andere verweisen zudem darauf, dass eine Einschränkung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten lediglich zu einer Ausweitung des Lebensmittelverkaufs an Tankstellen und zu einer Stärkung des Internethandels führen würde.
DGB bemängelt Zunahme von prekärer BeschäftigungDer Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hingegen macht deutlich, dass durch die Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen Unternehmen, die von den längeren Öffnungszeiten Gebrauch machen, häufig die Arbeitszeitbestimmungen und die tariflichen Mindeststandards nicht eingehalten hätten. Mit der Verlängerung der Öffnungszeiten sei ein Abbau von Vollzeitbeschäftigung bei Ausweitung der Minijobs, Leiharbeit, Werkverträge bzw. der Teilzeitarbeit einher gegangen. Klein- und Mittelbetriebe hätten den zusätzlichen Konkurrenzdruck zu spüren bekommen, denn die längeren Öffnungszeiten würden vor allem von den Großkonzernen genutzt. Der Schutz des arbeitsfreien Sonntags für die Gesundheit der Beschäftigten sei nach Überzeugung des DGB von ebenso großer Bedeutung, wie für die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben und für das Leben der Zivilgesellschaft insgesamt. Da vor allem Frauen im Einzelhandel beschäftigt sind, seien sie die Leidtragenden der ausufernden Sonntagsarbeit.
DGB: werktags von 6 bis 20 Uhr öffnenDer nordrhein-westfälische DGB fordert, "die Ladenöffnungszeiten von derzeit 6 x 24 Stunden auf 6:00 bis 20:00 Uhr von Montag bis Freitag und 6:00 bis 18:00 Uhr am Samstag zu reduzieren“, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Zudem fordert er eine echte Begrenzung der Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage auf vier pro Jahr.
Kirchen fordern besseren SonntagsschutzGerade am Punkt "Sonntagsarbeit" machen sich die Kirchen für einen besseren Schutz des Sonntags stark und und fordern, der arbeitesfreie Sonntag müsse bereits am Samstagabend mit Öffnungszeiten bis höchstens 18 Uhr eingeläutet werden.
Müssen wir rund um die Uhr shoppen dürfen?Keine Frage: Shoppen bedeutet heute mehr als nur den Bedarf an Lebensmitteln, Kleidung, Elektroartikeln und anderen Waren zu decken. In einer auch von Konsum geprägten Gesellschaft ist Shoppen auch Teil des Lebensgefühls. Aber müssen wir zwingend rund um die Uhr einkaufen dürfen? Was wiegt höher: der individuelle Wunsch nach Shoppen rund um die Uhr oder der gesamtgesellschaftliche Nutzen, der sich aus der stärkeren Betonung von Ruhezeiten ergibt?
Auch Thorsten Klute für Neuregelung der Öffnungszeiten"Wenn man die Öffnungszeiten neu regeln will, dann kann ich mir gut vorstellen, die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten auf 6 bis 22 Uhr von montags bis freitags, auf 6 bis 18 Uhr an Samstagen und auf ein grundsätzliches Sonntagsöffnungsverbot mit vier Ausnahmen pro Stadt pro Jahr neu festzusetzen", sagt Thorsten Klute, Mitglied im SPD-Landesvorstand.
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